Für Eltern
Eltern erreichen den Sonderpädagogischen Dienst telefonisch oder per Email.
Alle Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Alle Angebote sind für Sie kostenfrei.
Für Lehrkräfte
Die Kooperation mit unserem SBBZ verläuft in folgender Form:
- Der Grund- / Gemeinschaftsschullehrer nimmt Kontakt mit dem Sonderpädagogischen Dienst auf. Die Kontaktaufnahme sollte möglichst frühzeitig im
Schuljahr erfolgen. Um uns den Ablauf zu erleichtern, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.
- In einem ersten Gespräch tauscht sich unser Kooperationslehrer mit dem Grund-/ Gemeinschaftsschullehrer und den Eltern aus.
- In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und unter Einbezug der sonderpädagogischen Diagnostik, wird eine individuelle Förderung
festgelegt.
- Soll darüber hinaus ein Überprüfungsverfahren eingeleitet werden, unterstützt der Kooperationslehrer beim Anfertigen des Pädagogischen
Berichts.
- Der Bericht wird mit Unterschrift der sonderpädagogischen Lehrkraft ans Staatliche Schulamt übermittelt.
- Das Staatliche Schulamt beauftragt den Sonderpädagogischen Dienst zur Überprüfung und stellt ggf. den sonderpädagogischen Bildungsanspruch per
Bescheid fest.
- Mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch hat der Schüler/ die Schülerin die Möglichkeit entweder inklusiv in einem gruppen-bezogenen Setting beschult
zu werden oder ein SBBZ zu besuchen.
Die Entscheidung hierüber liegt bei den Erziehungsberechtigten.
Sonderpädagogischer Dienst
am Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum
Wagnerstraße 7,
74906 Bad Rappenau
Telefon: 07264 / 6651
Fax: 07264 / 6600
E-Mail: beratung@sbbz-badrappenau.de